Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Eigentumsvorbehalt:

Für alle von uns vermieteten Geräte verbleibt Sound & Light Systems der uneingeschränkte Eigentümer. Eine Weiterveräußerung an Dritte ist nicht gestattet. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonst irgend eine Belastung unserer Geräte ist nicht zulässig und uns gegenüber unwirksam. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Weisenbach.

Mietgebühr:

Die Mietgebühr für die Überlassung der Mietgeräte samt Zubehör richtet sich nach der bei Vertragsabschluss geltenden Preisliste. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform. Die Mietdauer errechnet sich aus den Veranstaltungstagen.

Zahlungsbedingungen:

Unsere Rechnungen sind sofort nach erhalt zahlbar. Bei längerer Mietdauer sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine sind wir ohne weiteres berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen und die sofortige Rückgabe der Geräte zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Mieter nicht zu.

Schäden und Haftung

Der Mieter übernimmt während der Mietdauer für die gemieteten Geräte samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung. Dies gilt für alle vermeidbaren, als auch für Zufallschäden. Wir empfehlen dem Mieter, eine diese Fälle abdeckende Versicherung abzuschließen. Wir stellen die Geräte dem Mieter betriebsbereit und in einwandfreiem Zustand zur Verfügung. Beanstandungen sind schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Wir haften keinesfalls für direkte oder indirekte Schäden, die durch etwaige Störungen unserer Geräte oder Zubehör entstehen sollten. Durch den Mieter zerstörte oder abhanden gekommene Geräte werden ihm zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Beschädigte Brenner (Leuchtmittel) und Filter werden zum Tagespreis berechnet. Technische Änderungen oder Anpassungen unserer Geräte (wie z.B. Verbindungsstecker demontieren, Kabel verkürzen oder auch der Gebrauch anderer als der von uns mitgelieferten Nebelfluid) ist nicht gestattet. Die Rückgabe von Kabeln hat in aufgewickelten Zustand zu erfolgen, andernfalls berechnen wir pro Kabel eine Pauschale von 2 Euro; dies gilt ebenso für verschmutzt zurückgelieferte Kabel. Der Mieter ist weder von der Zahlung befreit noch zur Minderung des Mietpreis berechtigt, falls an einem Gerät während der Mietdauer ein Defekt entsteht. Jeder Schadensanspruch seitens des Mieters sowie jegliche Haftung unsererseits sind ausgeschlossen. Bei Verlust oder Sachschaden jeglicher Art, ist nach Eingang der Reparaturrechnung, der Gesammtbetrag innerhalb der nächster 14 Tage zu bezahlen.


Weisenbach, den 18.01.2017